Gastkommentar von Ulla Jelpke aus junge Welt vom 14.9.2017
Abschiebung nach Afghanistan
Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hatten vereinbart, erst einmal nur Straftäter, »Gefährder« und »hartnäckige Mitwirkungsverweigerer« bei der Feststellung ihrer Identität abzuschieben. Doch wer wirkt schon gerne an seiner eigenen Abschiebung in einen Verfolgerstaat mit? Und Gefährder ist keine gerichtliche Einstufung, sondern allein die Einschätzung einer Polizeibehörde. Zudem beißt sich die Katze in den Schwanz, wenn einerseits die Bundeswehr für Sicherheit am Hindukusch sorgen soll und andererseits vermeintliche Terroristen in spe dorthin zurückgeschickt werden.
Bei den jetzt direkt aus der Haft Abgeschobenen handelt es sich nach Angaben des Bundesinnenministers um Männer, die »wegen erheblicher Straftaten« verurteilt worden seien. Sympathieträger sind Vergewaltiger und Gewaltkriminelle sicherlich nicht. Doch auch für Straftäter gilt der Rechtsstaat.
Mit der jetzigen Sammelabschiebung nach Afghanistan hofft die Regierung wohl kurz vor der Bundestagswahl, bei AfD-Sympathisanten Eindruck zu schinden. Wer aber Leben und Gesundheit von Geflüchteten durch Abschiebungen in den Krieg für ein schamloses Wahlkampfmanöver aufs Spiel setzt, hat jeden Respekt vor den Menschenrechten verloren.