Wahlkampfmanöver

Gastkommentar von Ulla Jelpke aus junge Welt vom 14.9.2017

Abschiebung nach Afghanistan

Trotz deutlicher Kritik von Menschenrechtsorganisationen sind in der Nacht zum Mittwoch acht Afghanen vom Düsseldorfer Flughafen nach Kabul abgeschoben worden. Sie wurden transportiert in ein Land, in dem sich die Sicherheitslage nach Einschätzung der dort tätigen Mission der Vereinten Nationen weiter verschlechtert hat und US-Präsident Donald Trump den Krieg durch Truppenverstärkungen weiter eskalieren lassen will. Eine Gefahr geht dabei nicht nur von NATO-Bomben und Taliban aus, die »Kollateralschäden« unter der Zivilbevölkerung billigend in Kauf nehmen. Auch korrupte afghanische Sicherheitskräfte und örtliche Warlords treten die Menschenrechte mit Füßen. Kein Wunder also, dass die Bundesregierung die von ihr als Rechtfertigung für Abschiebungen angeführten »sicheren Gebiete« auch auf Nachfrage der Opposition bis heute nicht konkret benennen konnte.Die jetzt erfolgte Sammelabschiebung war die erste Rückführung, seit Ende Mai bei einem Anschlag nahe der deutschen Botschaft in Kabul rund 150 Menschen getötet wurden. Die vorübergehende Aussetzung der Transporte von abgelehnten Asylbewerbern in das Land wurde damals nicht etwa mit der Gefährdung der Abzuschiebenden begründet, sondern mit der Arbeitsunfähigkeit des Botschaftspersonals nach der Beschädigung des Gebäudes. Gestern teilte die Bundesregierung mit, es gebe in der Asylpraxis »keine grundsätzlichen« Änderungen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) und Außenminister Sigmar Gabriel (SPD) hatten vereinbart, erst einmal nur Straftäter, »Gefährder« und »hartnäckige Mitwirkungsverweigerer« bei der Feststellung ihrer Identität abzuschieben. Doch wer wirkt schon gerne an seiner eigenen Abschiebung in einen Verfolgerstaat mit? Und Gefährder ist keine gerichtliche Einstufung, sondern allein die Einschätzung einer Polizeibehörde. Zudem beißt sich die Katze in den Schwanz, wenn einerseits die Bundeswehr für Sicherheit am Hindukusch sorgen soll und andererseits vermeintliche Terroristen in spe dorthin zurückgeschickt werden.

Bei den jetzt direkt aus der Haft Abgeschobenen handelt es sich nach Angaben des Bundesinnenministers um Männer, die »wegen erheblicher Straftaten« verurteilt worden seien. Sympathieträger sind Vergewaltiger und Gewaltkriminelle sicherlich nicht. Doch auch für Straftäter gilt der Rechtsstaat.

Mit der jetzigen Sammelabschiebung nach Afghanistan hofft die Regierung wohl kurz vor der Bundestagswahl, bei AfD-Sympathisanten Eindruck zu schinden. Wer aber Leben und Gesundheit von Geflüchteten durch Abschiebungen in den Krieg für ein schamloses Wahlkampfmanöver aufs Spiel setzt, hat jeden Respekt vor den Menschenrechten verloren.