Antwort Kleine Anfrage (16/323): Auswirkungen der so genannten Fiktionsbescheinigung im Integrationsprozeß
Beantragen „Ausländer“ eine Verlängerung ihrer (befristeten) Aufenthaltserlaubnis oder die (unbefristete) Niederlassungserlaubnis, wird ihnen eine „Fiktionsbescheinigung“ ausgestellt. bis über ihren Antrag entschieden ist, bleibt ihr Aufenthaltstitel bestehen. Damit wurde viel Unheil angerichtet: viele Betroffene verstanden den Begriff „Fiktionsbescheinigung“ falsch und dachten, sie hätten nun keinen Aufenthaltstitel mehr. Dazu kam der Dilettantismus der Ausländerbehörden: es wurden falsche Papiere ausgestellt. Oder es erhielten Personengruppen eine Fiktionsbescheinigung, die eigentlich gar nicht zum richtigen Personenkreis gehören. weiter …