Mit einer Vielzahl von Auflagen hat das Oberbürgermeisteramt die antifaschistische
Demonstration teilweise verboten. So wird diese aus der Innenstadt verbannt, damit
sie der NPD nicht zu nahe kommt, explizit wird zur Auflage gemacht, „nicht zur
Verhinderung oder Sprengung“ der Nazi-Demonstration aufzurufen. Durch die
Verbotsverfügung zieht sich wie ein roter Faden die Sorge darum, die Interessen der
Neofaschisten zu wahren.
Die rechten Schlägertruppen dürfen in der Innenstadt marschieren, und wer sich dem
widersetzen will, kriegt es mit der Staatsmacht zu tun. Beim Naziaufmarsch handelt
es sich um genau jene Bande, die mit rassistischen Angriffen wie jüngst in Potsdam
und Wismar sympathisiert bzw. sie selbst begeht. Sich dem zu widersetzen, ist
dringend notwendig.
Dass es auch möglich ist, haben voriges Jahr Tausende engagierte Berliner gezeigt,
die einen NPD-Aufmarsch am 8. Mai erfolgreich blockiert hatten. Die Kriminalisierung
des antifaschistischen Protestes und seine Verunglimpfung als „Gewalt von links“,
wie es in der Verbotsverfügung heißt, ist ungeheuerlich. Das zeigt, dass im
Rostocker Rathaus eine eklatante Fehleinschätzung der neofaschistischen Gefahr
vorherrscht. Wenn der Oberbürgermeister schon die Auseinandersetzung mit den
Nazis scheut, soll er wenigstens nicht noch den Antifaschisten Knüppel zwischen die
Beine werfen!
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