Die Europäische Kommission und der Rat waren offensichtlich zu voreilig bei der Vereinbarung über die Übermittlung der Fluggastdaten. Denn, wie das Gericht feststellt, gibt es für eine solche Übermittlung keine europäische Rechtsgrundlage. Die Verarbeitung der Daten ist von der europäischen Datenschutzrichtlinie nicht gedeckt.
Doch das verwundert mich nicht. Es ist bei Ministerien und Sicherheitsbehörden inzwischen ein Allgemeinplatz geworden, dass der Datenschutz lediglich ein Hindernis zur Terrorbekämpfung sei. Bevor nun also allein die USA an den Pranger gestellt werden, die bei ihrem „War on Terror“ auf Bürgerrechte keine Rücksicht nehmen, ist festzuhalten: es sind europäische Minister, die diese Politik auf dem Rücken europäischer Bürgerinnen und Bürger nur allzu bereitwillig mittragen. Die Datensammelwut kennt auch in Europa keine Grenzen mehr. Regelmäßig werden neue Systeme zum Sammeln und zum Austausch persönlicher Daten eingerichtet. Auf beiden Seiten des Atlantiks muss hier endlich ein grundlegender Politikwechsel stattfinden.