Pressemitteilung: DIE LINKE. reagiert mit Unverständnis auf BVG-Urteil

„Dass jemand staatenlos wird, weil er bei seiner Einbürgerung falsche Angaben gemacht hat, ist nicht hinnehmbar!“ widerspricht Ulla Jelpke der Urteilsbegründung. „Dass es aber darüber hinaus bisher noch keine Regelung für Kinder und Eheleute der Betroffenen gibt, zeigt: Beim Kompromiss zum Staatsbürgerschaftsrecht 2000 stand das Abschottungsbedürfnis mancher Bundespolitiker im Mittelpunkt – nicht die Interessen der Betroffenen.“ Zum Verweis auf internationales Recht durch die Mehrheit der Verfassungsrichter erklärt Frau Jelpke: „Auch hier ist Konsequenz gefragt – die internationalen Verträge sehen ganz ausdrücklich die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit vor. Auch an diesem Punkt ist die Bundesrepublik von einem modernen Staatsangehörigkeitsrecht noch weit entfernt.“

PE_060524_BVG_Staatsang.pdf