Wir haben heute noch einmal vor Augen geführt bekommen, dass die Bundesregierung an der Aufklärung der BND-Spitzelaffäre kein ernsthaftes Interesse hat. Der BND ermittelt gegen sich selbst, daran hat auch der Bericht des Bundesrichters a.D. Schäfer nichts geändert. Denn diesem wurden nur die Akten vorgelegt, die der BND ausgewählt hat – sein Bericht ist dem entsprechend gespickt mit offenen Fragen und ungeklärten Vorgängen. Auf die Frage, ob aus den Ermittlungen wegen der „Abflüsse“ aus dem BND denn auch entsprechende Ermittlungen der zuständigen Strafbehörden eingeleitet wurden, gab es peinlich ausweichende Antworten. Strafrechtliche Ermittlungen wären aber die Konsequenz gewesen. So liegt der Schluss nahe, dass der BND mit seinen Maßnahmen im Nebel gestochert hat. Und dabei ist noch gar nicht geklärt, wie weit diese Maßnahmen gingen. Der Verdacht, es habe auch Überwachungsmaßnahmen nach dem G10-Gesetz, also Lauschangriffe, gegeben, ist jedenfalls nicht ausgeräumt. Ebenso ist weiterhin unklar, wer nun eigentlich politisch verantwortlich war und wann BND-Spitze und Bundeskanzler von den Vorgängen wußten. Dazu gibt der Schäfer-Bericht ebenso wenig eine Antwort wie die Stellungnahme der Bundesregierung. Dabei ist heute bekannt geworden, dass die Spitze des Bundeskanzleramtes ab 2005 informiert war. Dass der BND in Reaktion darauf eine Meldung herausbringt, die August Hanning entlasten soll, ist lächerlich – wer soll dem Glauben schenken?
Am Schluss bleibt festzuhalten: trotz geheimer Sitzung des Innenausschusses gab es Null Aufklärung. „Geheimes“ war nicht zu erfahren, die entsprechende Einstufung der Sitzung eine Farce. Damit zwingt die Bundesregierung das Parlament geradezu, den Auftrag des Untersuchungsausschusses entsprechend zu erweitern.
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