Die Antwort der Bundesregierung ist Zeichen von Ignoranz. Nicht nur gegenüber dem Parlament, sondern auch gegenüber den betroffenen Abschiebehäftlingen. Sie hat sich nicht einmal bemüht, die Fragen wenigstens zum Teil zu beantworten. Dabei wäre das mit einer Auswertung der Daten des Ausländerzentralregisters (AZR) in Köln durchaus möglich gewesen. Auch kann ich nicht glauben, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge über keinerlei Kenntnisse verfügt. Zur Lage von Minderjährigen, die unter anderem Gegenstand unserer Fragen war, gibt es sogar eine interne Studie des Bundesinnenministeriums.
Der Verweis auf die Zuständigkeit der Länder ist eine Frechheit. Diese sind mit der Umsetzung der entsprechenden ausländerrechtlichen Regelungen betraut. Es handelt sich dabei aber um Bundesrecht. Zumindest wenn es um Menschen geht, die man anscheinend am liebsten los ist, scheinen der Bundesregierung der die Konsequenzen der Gesetze für die Betroffenen herzlich egal zu sein. Ohne jegliche Kenntnis ihrer Lage hat das Bundesinnenministerium dem Kabinett einen Entwurf für eine Änderung des Zuwanderungsgesetzes vorgelegt. Darin ist sogar die Ausweitung der Abschiebehaft vorgesehen. Sie soll unmittelbar durch die Ausländerbehörden angeordnet werden können. Freiheitsentzug, der schwerwiegendste Eingriff in die Menschenrechte, der in Deutschland legal möglich ist, soll somit der Entscheidung einer Behörde anheim gestellt werden – unter Umgehung des Richtervorbehalts.
Das ist Gesetzgebung im Blindflug: die Auswirkungen bestehender Gesetz kennt man angeblich nicht, will genau diese Gesetze aber weiter verschärfen.