Die wenigen Überlebenden dieses fürchterlichen Massakers werden nach Strich und Faden ausgetrickst. Jahrzehntelang haben verschiedene Bundesregierungen stets erklärt, über Entschädigungsforderungen könne erst nach Abschluss eines Friedensvertrages gesprochen werden. Und kaum wurde dieser Vertrag 1990 in Form des Zwei-plus-Vier-Vertrages geschlossen, hieß es, die Reparationsfrage habe „nach Auffassung der Bundesregierung ihre Berechtigung verloren“. „Entschädigungsforderungen aufgrund kriegsbedingter Schäden“ könnten „nicht mehr geltend gemacht werden“, so die lapidare Antwort.
Dabei enthält der Zwei-plus-Vier-Vertrag mitnichten einen generellen Verzicht auf Entschädigungszahlungen, und Griechenland gehört nicht zu den Unterzeichnern des Vertrages. Dass die Opfer von Distomo von den bisherigen Entschädigungsvereinbarungen nicht betroffen waren, bestätigt die Bundesregierung immerhin. Aber Konsequenzen daraus will sie nicht ziehen, Gespräche mit den Überlebenden lehnt sie ab.
Die Bundesregierung dokumentiert vor allem Desinteresse und Verachtung. In der Vorbemerkung ist von „Geiselerschießungen“ die Rede – das Massaker in Distomo war aber im Wesentlichen eine faschistische „Vergeltungsaktion“. Ein bisschen historische Gründlichkeit stünde der Regierung gut zu Gesicht. Wie viele Massaker deutsche Truppen überhaupt verübten, wie viele Menschen bislang keine Entschädigung erhalten haben, will die Bundesregierung gar nicht wissen: Das sei „Aufgabe der historischen Forschung.“
Dieser Umgang mit den Opfern des Faschismus ist beschämend und zeigt, wie unzureichend die BRD ihrer historischen Verantwortung nachkommt. Nun muss der Europäische Gerichtshof entscheiden.
Die vollständige Antwort der Bundesregierung können Sie hier herunterladen.