Die Antwort der Bundesregierung macht deutlich, wie willkürlich der Verfassungsschutz vorgeht.
Zum Bundesausschuss Friedensratschlag, der Auslandseinsätze der Bundeswehr ablehnt, heißt es: „Typisch für diese und andere linksextremistische Organisationen ist, dass sie gerade nicht offen extremistische Ziele propagieren. Ihre Stellungnahmen oder Forderungen erscheinen für sich betrachtet nicht verfassungsfeindlich und könnten auch von Nichtextremisten vertreten werden.“
Die „Linksextremisten“ vertreten also perfiderweise Ansichten, die sich völlig im Rahmen der Meinungsfreiheit bewegen und machen damit dem Verfassungsschutz die Arbeit schwer. Mit dieser kruden Argumentation kann jeder Verein diffamiert werden, der aus Sicht der Bundesregierung politisch missliebig ist.
Die gebetsmühlenhaft wiederholte Formulierung lautet, es sei „nicht auf die isolierte Betrachtung einzelner Zitate, sondern auf eine Gesamtschau“ der Erkenntnisse abzustellen. Diese Gesamtschau bleibt die Bundesregierung freilich schuldig.
Dafür liefert sie ein einzelnes Zitat: Der Vorsitzende der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), habe ausgeführt, er sei „bemüht, politische Bündnisse mit allen ernsthaften Antifaschisten einzugehen, seien sie nun Mitglieder autonomer Gruppen oder beispielsweise der Gewerkschaften.“ Ernsthafter Antifaschismus als Zeichen der Verfassungsferne?
Fazit: Der Verfassungsschutz hat weder Ahnung noch Fakten, aber eine fest gefügte Meinung. Die Beobachtung kritischer linker Organisationen bleibt ein Skandal und belegt, wie sehr der Verfassungsschutz selbst vom Grundgesetz entfernt ist.