Pressemitteilung: Fromm fordert völkerrechtswidrige Praxis

Nachdem bereits Innenminister Schäuble auf der Nutzung von durch Folter gewonnen Informationen bestanden hatte, wagt nun Verfassungsschutzpräsident Fromm den nächsten Vorstoß. Beide verlassen damit den Rahmen des Völkerrechts. Der UN-Antifolterkonvention zufolge dürfen solche erfolterten Informationen nicht verwandt werden, denn dadurch wird die Folter positiv sanktioniert. Folterstaaten werden in ihrem Tun ermutigt. Dem weltweiten Kampf gegen die Folter wird so ein Bärendienst erwiesen.

Es ist beschämend, dass die obersten Verfassungsschützer immer wieder darauf hingewiesen werden müssen: Artikel 1 unseres Grundgesetzes stellt die Würde des Menschen unter absoluten staatlichen Schutz. Dieser Schutz der Menschenwürde und des Einzelnen darf nicht gegen den Schutz der Allgemeinheit abgewogen werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zum Luftsicherheitsgesetz klargestellt. In einem Rechtsstaat, der den Namen verdiente, ist nicht gestattet, was Schäuble und Fromm fordern: das Leben der einen gegen das Leben der anderen abzuwägen. Mit ihren Äußerungen beschädigen sie fahrlässig den hohen Stellenwert, den die Menschenrechte in der Öffentlichkeit genießen. Ich fordere beide auf, diese Stimmungsmache gegen den staatlichen Schutz der Menschenwürde endlich einzustellen.

PE_060703_Folter-Fromm.pdf