Antwort Kleine Anfrage (16/2392): Tätigkeit des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zusammenhang mit der illegalen Überwachung von Journalisten durch den BND
Der Bundesnachrichten (BND) hat, wie inzwischen allgemein bekannt ist, über Jahre illegal Journalisten bespitzelt. Nach der bestehenden Rechtsgrundlage hätte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI, früher: Bundesdatenschutzbeauftragter) Einsicht in die entsprechenden Akten nehmen können, hat darauf aber nach Presseberichten verzichtet. Wir wollten von der Bundesregierung wissen, in wie weit sie über die Tätigkeit des BfDI in dieser Sache unterrichtet ist. weiter …