Pressemitteilung: Bleiberecht: Gegen Bayerns Stammtisch-Veto hilft nur ein Bundesgesetz

Wann immer es in der Innenministerkonferenz in den letzten Jahren einen Vorstoß gab, eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge einzuführen – der deutsche Stammtisch konnte sich auf den bayerischen Innenminister verlassen. Mit seinem Veto hat er in der Innenministerkonferenz, in der das Einstimmigkeitsprinzip gilt, jeden Vorschlag für ein Bleiberecht verhindert. Und mit seinen Argumenten wird der Stammtisch auch gefüttert. Er erweckt mit seinen Äußerungen den Eindruck, als hätten diese Flüchtlinge sich ihren Aufenthalt in Deutschland hinterlistig erschlichen.

Der Bundesinnenminister muss nun Farbe bekennen. Als erfahrener Innenpolitiker weiß er, dass Bleiberechtsregelungen in der Innenministerkonferenz immer am Veto Bayerns oder Baden-Württembergs gescheitert sind. Wenn sein Vorstoß für eine Verbesserung der Lage von langjährig in Deutschland lebenden Flüchtlingen nicht nur hohle Rhetorik war, muss seinen Worten nun Taten folgen lassen – und zwar in einer Form, die nicht von einzelnen Ländern gestoppt werden kann.

Ich fordere Herrn Schäuble auf, das bereits geplante 2. Änderungsgesetz des Zuwanderungsgesetzes für die Einführung einer dauerhaften Bleiberechtsregelung zu nutzen. Vorschläge unserer Fraktion dafür liegen auf dem Tisch. Nun ist es an der Koalition, eine Regelung im Sinne der Flüchtlinge zu schaffen.

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