Der vorliegende Gesetzentwurf bestätigt alle bisher geäußerten Befürchtungen. Dass die Herausnahme der Religionszugehörigkeit aus der Erfassung als Mäßigkung verkauft wird, bringt den Allmachtswahn der fraktionsinnenpolitiker auf den Punkt.
Die Liste dessen, was alles erfasst werden darf, ist lang und grundrechtserschütternd.. Wo Verdächtige sich gerne aufhalten, wohin sie reisen, und welche körperlichen Merkmale wie beispielsweise Tätowierungen sie aufweisen,. gemeinsam mit Telefonanschlüssen, Internetseiten, Bankverbindungen und Handydaten ist die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen ein Kinderspiel.
Um in die zweifelhafte „Ehre“ einer solchen Kompletterfassung zu kommen, soll schon ausreichend sein, Gewalt zur Durchsetzung politischer Ziele zu befürworten. Meinungsfreiheit? Ach was! Sind denn die in London festgenommenen Verdächtigte durch Hasspredigten aufgefallen? Im Gegenteil. Und das galt auch schon für die galt auch schon für die Attentäter bei den Londoner Bombenanschlägen im vergangenen Herbst. Derart weitgefasste Kriterien zerstören die letzten Reste desinformationellen Seklbstbestimmungsrechts, setzen unzählige Menschen dem Terrorverdacht aus ohne dass die Welt, Flug- oder Bahnhöfe auch nur ein Stückchen sicherer werden würden.
Der Verdacht, in Verbindung mit internationalem Terrorismus zu stehen, kann und darf allein für die Speicherung in einer polizeilich genutzten Datei nicht ausreichen. Daher weicht die geplante Datei nicht nur die Trennung von Polizei und Geheimdiensten noch weiter auf. Sie weicht auch die Grenzen polizeilicher Arbeit in der Gefahrenabwehr auf, die vom Gesetzgeber absichtlich eng bestimmt worden sind.
Die spannende Frge ist jetzt, ob die Bundesjustizministerin bei den angekündigten Beratungen der Ministerien in der kommenden Woche den verfassungsrechtlichen Bedenken noch wenigstens papierne Geltung verschaffen kann, will und darf.