Zunächst ist festzuhalten, dass bisher noch keine Beweise für einen terroristischen Hintergrund der versuchten Anschläge vorliegen. Mit Hinweisen auf mögliche Verbindungen der Verdächtigen zu Al Quaida oder Hizb ut-Tahrir al-Islam wurde lediglich Terror-Hysterie geschürt. Der Waffenexperte A. Kekulé hat (gegenüber der ddp) darauf hingewiesen, dass die Kofferbomben äußerst dilettantisch gebaut gewesen seien. Eine bombenähnliche Detonation wäre höchstwahrscheinlich ausgeblieben, größeren Schaden hätten die Bomben kaum anrichten können. Und auch die Motive der beiden Verdächtigen bleiben weiter im Unklaren.
Vor diesem Hintergrund erscheint die Ermittlung wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung nach § 129 b StGB lediglich als Hebel, um hemmungslos die Ermittlungen ausdehnen und das Umfeld der Verdächtigen ausforschen zu können.
Das Ergebnis: Polizeieinheiten stürmen mit gezückten Waffen ein Mehrfamilienhaus in Essen, nehmen einen unbescholtenen Bürger fest und erzeugen damit noch mehr Panik in der Bevölkerung. Dann stellt sich heraus: der Festgenommene hat nichts weiter getan, als vor zwei Jahren einen der Verdächtigen nach Deutschland eingeladen zu haben, damit der hier studieren kann.
Die geplante Anti-Terror-Datei folgt genau diesem Schema des Generalverdachts. Die Datei ist nicht nur aus der Perspektive des Datenschutzes ein Eingriff in die Bürgerrechte. Sie wird weitere, unverhältnismäßige Eingriffe im Rahmen von Ermittlungsverfahren nach sich ziehen. Was wir derzeit erleben, ist nur ein Vorgeschmack.
Das zeigt, dass die Rechte der Bürgerinnen und Bürger wieder gestärkt werden müssen. Ein erster Schritt wäre der Ausbau von Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, Einsischt in über sie gespeicherte Daten zu erlangen.