Pressemitteilung: Anti-Terror-Datei soll alles und jeden erfassen

Die Erfassung der Religionszugehörigkeit stellt dabei den eklatantesten Verstoß gegen das Grundgesetz dar. Gemeint sind Bürgerinnen und Bürger muslimischen Glaubens, die die Bundesregierung weiterhin einem Generalverdacht aussetzt. Das ist ein Angriff auf die Religionsfreiheit, zu der auch die Freiheit gehört, einen Glauben zu haben, ohne deswegen in die Nähe von Terroristen gerückt zu werden.

Die Aufnahme von „Kontaktpersonen“ ist im Gesetzentwurf viel zu unpräzise formuliert. Es soll bereits erfasst werden, wer eine „nähere persönliche oder geschäftliche Beziehung“ zu einem Verdächtigen unterhält. Wer soll das sein? Partner und Kinder, Vermieter, Kommilitonen, Anwälte, die Freunde vom Stammtisch – das Gesetz weitet den Kreis derjenigen Personen, die erfasst werden, ins Uferlose aus. Das gilt auch für die Ermächtigung, so genannte „terrorismusrelevante“ Fähigkeiten, Orte oder Reise zu speichern, ohne dass geklärt wäre, was darunter zu verstehen ist.

Der Gesetzentwurf enthält nur vage Beschränkungen für den Datenaustausch. Effektive Kontrollmechanismen, um den Datenschutz zu überprüfen, sind nicht vorgesehen. Damit würde das Trennungsgebot zwischen Polizeibehörden und Geheimdiensten faktisch aufgehoben.

DIE LINKE. lehnt diesen Gesetzentwurf ab und fordert die Bundesregierung auf, die Kritik, die auch der Bundesdatenschutzbeauftragte geübt hat, ernst zu nehmen.

Antiterrordatei_Gesetzentwurf.pdf