Den vielen bestehenden Datensammlungen bei Polizei und Geheimdiensten soll nun eine weitere hinzugefügt werden. Dabei bleibt ins Ermessen der Sicherheitsbehörden gestellt, wer dort eingetragen werden soll. Im Entwurf ist von „relevanten Personen und Objekten“ die Rede. Doch wer soll das sein? Darüber sagen die Eckpunkte nichts.
Es bleibt auch dabei, dass mit dieser Datei das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten weiter abgebaut wird. Auf unterschiedlicher Rechtsgrundlage erhobene Daten werden zusammengeführt. Die Polizeien werden in Zukunft mit Informationen der Geheimdienste arbeiten, die sie selbst nicht prüfen können. Was die Geheimdienste mit polizeilich erhobenen Daten anstellen, entzieht sich völlig der Kontrolle. Wozu das führen kann, hat der Fall Murat Kurnaz in erschreckender Weise vor Augen geführt.
Die Erfassung der Religionszugehörigkeit bleibt verfassungswidrig. Es ist mehr als fraglich, was die Religionszugehörigkeit mit einer „zuverlässigen Gefährdungseinschätzung“ zu tun hat – dafür soll sie nämlich erfasst werden. Dasselbe gilt für die Reisebewegungen, die hier generell erfasst werden sollen.
Zweifelhaft ist auch die Möglichkeit, zusätzlich weitere Informationen in die Datei einzutragen. Von eigenen Einschätzungen und Bewertungen ist die Rede. Mit anderen Worten: Unkontrollierbare, unbewertete Informationen bilden den Schlussstein in einem riesigen Sammelsurium von Daten. Wie dieser Datenwust die Sicherheit erhöhen soll, bleibt das Geheimnis der Innenminister.