Es freut mich, dass so große Einhelligkeit in der Frage der Kunst- und Meinungsfreiheit besteht. Selbst Edmund Stoiber hat sich in der „Bild“-Zeitung dafür ausgesprochen, die Freiheit der Kunst zu verteidigen. Der gleiche Edmund Stoiber hat noch vor wenigen Wochen die Verschärfung des §166 StGB gefordert. Dieser Paragraf stellt die Verletzung religiöser Gefühle unter Strafe, wenn dadurch nach Meinung der Strafanzeigensteller der öffentliche Friede gefährdet sei. Wenn Stoiber nun so inbrünstig die Kunstfreiheit verteidigt, heuchelt er oder hat in den letzten Wochen eine erstaunliche Wandlung durchgemacht. Denn in der Vergangenheit war von ihm nie Protest zu hören, wenn gegen die Verspottung christlicher Glaubensinhalte oder der katholischen Kirche staatsanwaltschaftlich eingeschritten wurde.
Wie sich jetzt zeigt, ist unsere Gesellschaft auch ohne die Hilfe von Staatsanwaltschaften und Gerichten in der Lage, sich über die Grenzen der Kunstfreiheit zu verständigen. Der „Gotteslästerungs-Paragraf“ kann also getrost gestrichen werden.