Nach jahrelangen Debatten ist es nun so weit. Das Bundesinnenministerium hat seinen – wahrscheinlich schon länger in der Schublade liegenden – Gesetzentwurf zur Einrichtung gemeinsamer Dateien der Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern vorgelegt. Zum Zeitpunkt der Fragestellung befand sich der Entwurf noch in der kabinettsinternen Beratung, wurde aber kurz danach vorgelegt. Die Antwort zeigt: so richtig weiß man im Bundesinnenministerium eigentlich nicht, was man mit dieser Datei soll. Denn weder der Begriff „Terrorismus“ noch der der Kontaktperson werden klar definiert oder anschaulich beschrieben. Dabei dürften, wenn die Datei erst einmal im Betrieb ist, die „Kontaktpersonen“ die größte Gruppe von Personen sein, die neu in die Dateien der beteiligten Behörden aufgenommen werden – über den Umweg eine „gemeinsamen“ Datei. Zudem scheint auch niemand in der Lage, exakt die technische Funktionsweise zu erläutern.
Außerdem steht zum download bereit die Erläuterung des Bundesministeriums des Innern zur Einrichtung der Anti-Terror-Datei. Beachtenswert hier: der Punkt 4, „Verdeckte Speicherung“. Es wird besonders das „Geheimhaltungsinteresse“ der Geheimdienste betont – warum die im Kampf gegen den Terror vor anderen Behörden Erkenntnisse geheim halten wollen, bleibt selbstverständlich unklar. Aus Gesprächen mit Expertinnen und Experten ist uns deutlich geworden: hiermit wird den Geheimdiensten die Möglichkeit gegeben, die Polizeien und andere beteiligte Behörden zu nutzen, eigene Kenntnisse zu erweitern. In dem riesigen Datenpool, der mit der gemeinsamen Datei entsteht, können die Dienste eine Art „Fangnetz“ auswerfen. Fragen andere Behörden eine Person ab, erfährt der Dienst davon und kann die neuen Daten auswerten – ohne dass die eingebende Behörde überhaupt davon erfährt, dass die betreffende Person bereits gespeichert ist. Mit der Datei wird also nicht nur das Trennungsgebot weiter aufgeweicht, sondern gleichzeitig für ein Übergewicht der Nachrichtendienste gesorgt. weiter … →