Pressemitteilung: Grundrechtsschutz in der EU weiter Randthema

Dieser Fehlschlag ist symptomatisch für den Umgang mit Grundrechten im „Raum der Sicherheit, der Freiheit und des Rechts“. Es werden beständig Beschlüsse gefasst, die die Grundrechte beschneiden – als Beispiel sei nur die Vorratsdatenspeicherung genannt. Daneben gibt es mit Europol und Eurojust auf europäischer Ebene Institutionen, deren Wirkung auf Grundrechte niemand abstreitet. Doch von wirksamen Instrumenten zum Schutz der Grundrechte ist man hier noch weit entfernt.

Die EU-Grundrechteagentur wäre ein erster Schritt zu einem gemeinsamen EU-Raum, in dem es nicht nur um Sicherheit, sondern auch um Freiheit und Recht ginge. Soll die EU-Grundrechteagentur kein Placebo sein, muss sie auch weitergehende Zuständigkeiten bekommen, als nur Analysen abzuliefern und best-practice-Beispiele des Grundrechtsschutzes aufzuzeigen. Vor allem muss ihre Zuständigkeit nicht nur die unmittelbaren EU-Kompetenzen umfassen, sondern auch das Feld der Zusammenarbeit in den Bereichen Polizei und Justiz.

Das sich insbesondere die Bundesregierung gegen eine solche Ausweitung der Zuständigkeiten stemmt, ist symptomatisch. Der Widerstand gegen die EU-Grundrechteagentur liegt auf einer Linie mit einer Innenpolitik, die bereitwillig die Freiheit für vermeintlich mehr Sicherheit opfert. Nicht nur in Deutschland, auch in der EU ist der Grundrechtsschutz leider ein Randthema.

PE_061005_EU-Grundrechtsagentur.pdf