In der „netzeitung“ hat der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann das Bundesverfassungsgericht für seine Urteile zu Rasterfahndung und Telefonüberwachung kritisiert. Gleichzeitig forderte der neue Star am Himmel der CDU-Innenpolitiker, das Herunterladen von „Hassbotschaften“ aus dem Internet solle ein Straftatbestand werden. „Diese Forderung will Aufmerksamkeit provozieren, ist aber weder sachlich noch rechtlich durchdacht“, erklärt dazu Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. „Die herrschende Linie der Innenpolitik verheddert sich mehr und mehr in ihren unklaren Begriffen und abstrakten Gefahreneinschätzungen.“ Nicht jeder, der sich Texte von als islamistisch deklarierten Webseiten herunterlade, teile ja deren Ansichten. Islamistische Webseiten würden schließlich nicht nur von Gleichgesinnten, sondern auch Kritikern, Journalisten oder staatlichen Behörden gelesen. Eine andere Frage sei, wie man den Straftatbestand feststellen wolle. Die Innenpolitikerin weist darauf hin, dass dies ohne umfassende Überwachungsmaßnahmen im Netz gar nicht zu gewährleisten sei. „Einer abstrakten Bedrohung aus dem Internet will Minister Schünemann eine grenzenlose Überwachung entgegensetzen. Gleichzeitig rügt Schünemann die Verfassungsrichter dafür, dass sie ihrer Aufgabe nachkommen: die verbrieften Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Der gesamte Vorstoß läuft darauf hinaus, Freiheit einzuschränken, und dafür ein uneinlösbares Versprechen für mehr Sicherheit abzugeben.“
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