Dabei läge es im öffentlichen Interesse, wenn die durch Rechtsanwältin Christine Thomas-Khaled durchgeführten Beratungen fortgesetzt werden könnten. Denn die Besonderheit des Afrika Centers besteht darin, daß dort auch schwerkranken Ratsuchenden weitergeholfen wird. Von den gut tausend Menschen, die dort jährlich Beratung suchen, haben etwa 120 Personen gefährliche ansteckende Krankheiten. Beispielsweise tritt bei manchem Asylbewerber eine HIV-Infektion zutage, nachdem schon der Asylantrag abgelehnt worden ist. Gerade in solchen Fällen ist neben medizinischer Betreuung auch eine juristische Beratung nötig, da es sehr schwierig ist, einen Asylfolgeantrag durchzubringen.
Das Afrika Center kann beides leisten. Die Flüchtlinge können sich dorthin wenden, ohne Angst haben zu müssen, daß sie an die Ausländerbehörden gemeldet und von diesen abgeschoben werden. Das Zentrum ist bestens mit anderen Einrichtungen vernetzt, so daß beispielsweise eine Therapie vermittelt werden kann, die bei »Rückführung« in das Herkunftsland nicht möglich wäre. Eine Abschiebung würde oft das sichere Todesurteil bedeuten. Auch junge Prostituierte, die von ihren Zuhältern zum Geschlechtsverkehr ohne Kondome gezwungen werden und illegalisiert sind, können mit Hilfe des Afrika Centers aus dem Teufelskreis von Gewalt, Sex und Unfreiheit herausgeholt werden.
Dies alles wird bundesweit anerkannt. Daher schicken sogar Beratungsstellen aus Bayern und anderen Bundesländern Problemfälle nach Berlin. Im vergangenen Jahr kamen u.a. fünf Flüchtlinge, die an unbehandelter Tuberkulose erkrankt waren.
Aber der Senat will keine neuen Ausgaben übernehmen. Bisher wurde die Beratung im Afrika Center aus Mitteln der katholischen Kirche finanziert. Nach einem Gutachten einer US-amerikanischen Unternehmensberatung ist dort aber ebenfalls ein strikter Sparkurs angesagt. Letztlich fehlt ein relativ geringer Betrag von etwa 48000 Euro jährlich.
Mehrere Institutionen haben ausdrücklich die Bedeutung dieser Arbeit anerkannt und sich mit der Einrichtung solidarisiert: das renommierte Robert-Koch-Institut, die Berliner Aids-Hilfe, der Verband für interkulturelle Arbeit, der Malteser Hilfsdienst und das ZIK (Zuhause im Kiez). Der Jesuiten-Flüchtlingsdienst Deutschland (Berliner Büro) erklärte: »Ihre Arbeit ist eine sehr spezifische, weil sie einer bestimmten Personengruppe, nämlich afrikanischen Flüchtlingen und Migranten, Hilfe und Beratung zuteil werden lassen, die sie andernorts nicht erhalten würden… Ein Wegfall ihrer Stelle wäre ein nicht zu kompensierender Verlust für die Qualität der Beratungsarbeit in Berlin und damit letztendlich für unsere Gesellschaft.«
Diese Argumente überzeugten auch Abgeordnete des Innenausschusses des Bundestags, die unter Federführung des Ausschußvorsitzenden Sebastian Edathy fraktionsübergreifend für den Fortbestand der Beratungsstelle eintreten. Da allerdings der Bund nicht unmittelbar zuständig ist, müßten geeignete Träger für die weitere Finanzierung gefunden werden.