Die Kriterien und Personengruppen, die in der Antiterrordatei erfasst werden sollen, sind praktisch uferlos. Geheimdienste erfassen auch Personen, gegen die keinerlei Verdacht vorliegt. Die Antiterrordatei wäre die institutionalisierte Grundlage dafür, dass auch die Polizei auf solche Daten Zugriff bekäme – was mit dem Trennungsgebot nicht vereinbar ist, weil es der Polizei neuartige operative Möglichkeiten eröffnen würde.
Dass die Bundesregierung eine Befristung der Datei vorsieht, wird in der Praxis nicht viel nützen. Die Auswertung der bestehenden Antiterrorgesetze hat sie ja auch gleich selbst vorgenommen, ohne sich mit wissenschaftlichen Gutachten zu beschweren. Wenn der Bundesrat nun von vornherein auf eine Befristung verzichten will, entbehrt das nicht einer gewissen Konsequenz – vorausgesetzt, man teilt die Prämisse, dass die Grundrechte im Antiterrorkampf zurückstehen müssen. DIE LINKE. teilt diese Prämisse nicht.
Der Bundesrat nimmt solche grundsätzlichen Erwägungen aber offensichtlich gar nicht zur Kenntnis. Das gilt auch für die Idee, Mautdaten zur Verbrechensbekämpfung zu verwenden. Der Vorschlag widerspricht nicht nur dem Prinzip der Zweckbindung bei der Datenerhebung. Er läuft darauf hinaus, Bewegungsbilder von sämtlichen Autobahnnutzern zu erstellen. Der nächste Schritt wäre dann, alle zu erfassen, die sich ein Bahnticket kaufen – weil man diese Daten vielleicht irgendwann einmal für ganz andere Zwecke verwenden könnte.