Der generelle Ausschluss von Iraker/inne/n aus der diskutierten Altfallregelung geht völlig an der Realität vorbei. Dass im Irak nach wie vor Krieg herrscht, dürfte den Innenministern bekannt sein. Sehenden Auges sollen diese Menschen in Länder abgeschoben werden, in denen ihnen Tod und tagtägliche Gewalt drohen.
Als Begründung muss ein Generalverdacht herhalten. 9.000 in Deutschland lebende, seit vielen Jahren lediglich geduldete Iraker/innen gelten in den Augen mancher Innenminister als Sicherheitsrisiko. Das gleiche gilt für etwa 10.000 Menschen aus den kurdischen Gebieten der Türkei. Selbst, wenn ein genereller Ausschluss dieser Gruppen aus dem Kompromiss zum Bleiberecht nicht beschlossen werden sollte: nach den jetzt schon geltenden Regelungen können vermeintliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik über aufenthaltsrechtliche Regelungen gestellt werden – zulasten von Menschen, denen konkret keine terroristischen Aktivitäten nachgewiesen werden können. Auch an dieser Stelle besteht also aller Anlass, das Aufenthaltsrecht endlich den Erfordernissen einer humanitären und integrativen Politik anzupassen.