Pressemitteilung: IMK-Beschluss bedeutet für die meisten die Abschiebung

Von den 200.000 „Geduldeten“ in Deutschland sollen nach dem Willen der Innenminister 180.000 auch weiterhin nur „geduldet“ bleiben oder abgeschoben werden. Medienberichte, wonach nicht nur 20.000 Menschen die beschlossene Bleiberechtsregelung sofort in Anspruch nehmen können, sondern weitere 40.000 bis September 2007 eine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, werden sich in der Praxis aber nicht bestätigen. Wie viele Menschen tatsächlich die notwendigen Bedingungen erfüllen, ist im Grunde völlig unklar.

Denn erstens wird die Aufenthaltserlaubnis von einem Arbeitsverhältnis abhängig gemacht. Doch die Lage am Arbeitsmarkt ist für Migrantinnen und Migranten genauso schwierig wie für alle anderen.
Zweitens sind sich die Innenminister anscheinend jetzt schon nicht mehr einig, was sie da überhaupt beschlossen haben. So wurde ein ganzer Reigen von möglichen Ausnahmebestimmungen beschlossen, die aber erst noch von den Innenministern interpretiert werden müssen. Menschen über 65 und allein erziehende Mütter können, müssen aber nicht einen erleichterten Zugang zum Bleiberecht erhalten. Die Entscheidung, ob von solchen humanitären Ausnahmen Gebrauch gemacht wird, ist den behördlichen Sachbearbeitern überlassen. Die Migrantinnen und Migranten bleiben damit weiterhin der Willkür der Ausländerbehörden ausgeliefert.

Der Kompromiss der IMK schließt nicht nur die meisten der Menschen mit einer Duldung vom Zugang zum Bleiberecht aus. Er bedeutet für die meisten von ihnen die Abschiebung. Das haben viele Innenminister in ihren Kommentaren deutlich gemacht.

Die Fraktion DIE LINKE. hat zum Beschluss der Innenministerkonferenz eine Sondersitzung des Innenausschusses in dieser Woche beantragt.

PE_061120_Abschiebekompromiss.pdf