Antwort Kleine Anfrage (16/3695): „Statusrechtliche Begleitmaßnahmen“ und Umgang mit „Gefährdern“ nicht-deutscher Staatsangehörigkeit
Wer Asyl beantragt, muss seine Verfolgung ausführlichst darlegen. Dazu gehören in der Regel auch Angaben zu politischen wie privaten Kontakten im Verfolgerland. Was die Flüchtlinge nicht wissen (und wüssten sie es, gerieten sie in einen kaum auflösbaren Konflikt): Was sie im Anhörungsverfahren dem Bundesamt für Flucht und Migration sagen, kann von diesem an Polizeien und Geheimdienste weitergegeben werden. Unter anderem auch an diejenigen im Verfolgerstaat…. weiter …