Antwort Kleine Anfrage (16/3746): Behördlicher und rechtlicher Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen
In einer Kleinen Anfrage (16/3447) hatten wir die Bundesregierung nach dem Umgang mit Flüchtlingen befragt, die unter traumatischen Störungen leiden. Unter anderem geht es um ihren Anteil an den AsylantragstellerInnen, die Zahl der ausreisepflichtigen AusländerInnen, die wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) nicht abgeschoben wurden und wie allgemein der Umgang mit Betroffenen von PBTS durch die Ausländerbehörden ist. Aus der Antwort (16/3746) geht unter anderem hervor, dass beim Umgang mit traumatisierten Flüchtlingen die Prioritäten der deutschen Flüchtlingspolitik gewahrt bleiben: oberstes Ziel ist immer die Abschiebung, koste es was es wolle. weiter …