Mit dem Zuwanderungsgesetz wurde das Asylverfahrensgesetz u.a. dahingehend geändert, dass für minderjährige Kinder von Asylbewerbern von Amts wegen ein Asylantrag gestellt wird (§ 14a AsylVfG). Ein Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist dazu nicht erforderlich. In einer Schriftlichen Frage an die Bundesregierung hat sich die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke erkundigt, wie viele der seit dem 01.01.2005 gestellten Asylanträge von Amts wegen gestellt wurden. Aus den nun vorliegenden Zahlen geht hervor, dass 27 % (bzw. 12.100 von 46.600) der bis Oktober 2006 gestellten Asylanträge in den letzten zwei Jahren nicht von neu eingereisten Asylsuchenden gestellt wurden, sondern von Amts wegen für ihre in Deutschland geborenen Kinder. Diese Anträge haben keine Chance auf Anerkennung, weil eine individuelle politische Verfolgung neu Geborener auszuschließen ist.
„Die Zahlen der Asylanträge werden damit künstlich nach oben geschraubt. Auch die Ablehnungsquote gibt kein realistisches Bild der Lage wieder, wenn mehr als ein Viertel der Asylanträge keine Chance auf Anerkennung hat“, so Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag. Die hohe Ablehnungsquote sei aber immer ein wesentlicher Fakt, der von rechten Populisten als Argument für angeblichen „Asylmissbrauch“ ins Feld geführt werde. „Es wäre das Mindeste, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) diese Zahlen gesondert ausweist, um ein realistisches Bild der Lage wiederzugeben. Darüber hinaus sind die insgesamt schon niedrigen Antragszahlen unabhängig von humanitären Überlegungen ein Argument, von weiteren Verschärfungen im Asyl- und Flüchtlingsrecht abzusehen, wie sie die große Koalition derzeit plant.“