Der Internationale Suchdienst (ISD) des Roten Kreuzes in Bad Arolsen hat vor drei Jahren 221.000 Euro dafür erhalten, bei ihm eingereichte Anträge von Zwangsarbeitern an die zuständigen Partnerorganisationen weiterzuleiten. Dennoch blieben Anträge jahrelang unerledigt liegen. Im November 2004 räumte der ISD ein, in ungeöffneten Postsäcken befänden sich eine Million Briefe, darunter geschätzte 5000 Anträge.
Mehrere Tausend Schriftstücke von ehemaligen Zwangsarbeitern, die erst in den letzten Monaten vom ISD weitergeleitet wurden, sind wegen der ablaufenden Fristen gar nicht mehr bearbeitet worden. Darunter sind sowohl Entschädigungsanträge als auch Beschwerdeverfahren und Anträge auf Höherstufung. Wie hoch die exakte Zahl jener Zwangsarbeiter ist, deren Forderungen nun „wegen Fristversäumnis“ unbeglichen bleiben, ist unbekannt, man muss aber befürchten, dass es um mehrere Hundert Fälle geht.
Am 31. Dezember 2006 endet laut Stiftungsgesetz der Auszahlungszeitraum. Wer bis dahin keine Entschädigung erhalten hat, für den ist jede Frist verflossen und jeder Rechtsanspruch erloschen.
Es darf aber nicht sein, dass Opfer des Faschismus nun auch noch Opfer bürokratischer Schlamperei werden. Auf eine Anfrage von mir verwies die Bundesregierung achselzuckend auf die Rechtslage. Ich werde das Thema morgen auf der Kuratoriumssitzung ansprechen. Der juristische Spielraum der Stiftung ist jedoch so eng, dass hier die Politik gefordert ist. Es muss sichergestellt werden, dass alle, die im Dritten Reich Zwangsarbeit leisten mussten, Entschädigung erhalten.