Pressemitteilung: US-Militärgefängnis in Mannheim: Schwarzes Loch für das Völkerrecht. Kundgebung am kommenden Sonntag

Derzeit ist in Mannheim der US-Soldat Agustín Aguayo inhaftiert, der seine Beteiligung am völkerrechtswidrigen Einsatz im Irak verweigert hat und nun als „Deserteur“ angeklagt ist. Hier wird das Völkerrecht mit Füßen getreten – das Bundesverwaltungsgericht hat im Sommer 2005 klipp und klar erklärt, dass die Weigerung, an einem Völkerrechtsbruch mitzuwirken, kein Grund für Bestrafung sein darf. Die Bundesregierung hat „keine Erkenntnisse“ zu dem Fall. Anders deutsche Friedensgruppen, die für kommenden Sonntag zu einer Solidaritätskundgebung vor dem US-Knast aufrufen (www.connection-ev.de).

Es ist nicht der erste Rechtsbruch im Mannheimer „Military Confinement Center“. 1999 wurden dort zwei jugoslawische Kriegsgefangene festgehalten, obwohl die Bundesregierung nur in einem Fall eine Zustimmung erteilt hatte. Der andere Jugoslawe wurde mit „Billigung“ der Bundesregierung inhaftiert – dies ist jedoch im Truppenstatut nicht vorgesehen: Die USA müssen vor der Überführung nach Deutschland eine förmliche Zustimmung einholen. Dies ist offenbar nicht geschehen, und die Bundesregierung hat diesen Rechtsbruch stillschweigend hingenommen.

Aussagen von Zeugen, die über weitere widerrechtliche Inhaftierungen und womöglich Misshandlungen ausländischer Kriegsgefangener berichten, prallen regelmäßig an der Schweigemauer der Militärs ab.
Dabei haben nach Angaben der Bundesregierung deutsche Behörden das Recht, zur „Überprüfung der Einhaltung menschenrechtlicher Standards“ Inspektionen in US-Militäreinrichtungen vorzunehmen – in Eilfällen müssten die US-Truppen deutschen Behörden „den sofortigen Zutritt ohne vorherige Anmeldung“ gewähren.
Bisher haben Gemeinde-, Landes- und Bundesstellen keinen Gebrauch davon gemacht. Das nenne ich Kumpanei!

Die Antwort finden Sie im Anhang.

PE_061215_USMilitärgefängnis.pdf

1603904_MCC_Mannheim.pdf