Antwort Kleine Anfrage (16/7642): Weitergabe von Daten eingetragener Lebenspartnerschaften
Im Auftrag der Bundesregierung wird derzeit eine groß angelegte Feldstudie zu gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften durchgeführt. Das ausführende Institut ist vom Bundesjustizministerium ermächtigt, bei allen Meldebehörden die Daten von eingetragenen Lebenspartnerschaften zu erfragen, um telefonische Interviews durchführen zu können. Initiativen aus der Schwulen- und Lesbenszene befürchten, dass auf diese Art eine „rosa Liste“ mit allen eingetragenen Lebenspartnerschaften entstehen könnte – was der Gesetzgeber bei der Einführung der Lebenspartnerschaft eigentlich vermeiden wollte. weiter …