Anstatt die repressiven Elemente der EU-Innenpolitik auszubauen, sollte Deutschland die Ratspräsidentschaft dazu nutzen, eine Europäisierung der Kontrolle der Sicherheitsorgane und des Datenschutzes zu entwickeln. Die Bürgerinnen und Bürger müssen wirksamen Rechtsschutz gegen polizeiliche Maßnahmen erlangen können, wenn sie sich in einem anderen Mitgliedsstaat aufhalten.
Innenminister Schäuble will einen weitgehend unkontrollierten Datenaustausch in der Europäischen Union einrichten. Das ist der Kern des von ihm angekündigten Vorstoßes, beim Innenministertreffen den Prümer Vertrag in EU-Recht zu überführen, womit er für alle Mitgliedsstaaten gelten würde. Bislang sind neun Staaten dem Vertrag beigetreten.
Der Prümer Vertrag erlaubt einen umfassenden Datentransfer, der den automatisierten Abgleich von DNA-Profilen, Fingerabdrücken und Fahrzeugregisterdaten beinhaltet. Jede Vertragspartei kann direkt auf die zentralen Datenbanken der anderen Partner zugreifen. Damit nicht genug: Bei Großereignissen, wie etwa den EU-Gipfeln, sollen auch ungefragt Daten übermittelt werden können.
Für einen Datenaustausch genügt es bereits, eine Person im Verdacht zu haben, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gefährden. Ein Richterbeschluss ist nicht erforderlich. Das läuft auf willkürliche Verletzungen des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung hinaus.