Rede im Bundestag: Das Bundesvertriebenengesetz – im Kern völkisch, in der Sache überflüssig

Meine Damen und Herren,

früher wurden die Enkel und Urenkel deutscher Vorfahren aufgefordert, so schnell wie möglich in die kapitalistische BRD zu kommen. Spätaussiedler galten als Kronzeugen gegen den Sozialismus und wurden hemmungslos als Mittel im Kalten Krieg instrumentalisiert.

Heute hingegen werden sie vor allem diskriminiert.
Wer einwandern will, ist nicht mehr willkommen, nach dem Motto: Die Russlanddeutschen haben ihre Schuldigkeit getan, sie sollen fortbleiben.

Das vorgeschlagene Gesetz erweitert die Politik der Abschottung, eines der Markenzeichen dieser Bundesregierung, auf die so genannten Spätaussiedler.

Dazu dienen zwei Hebel:
Die Deutschkenntnisse sollen künftig zu einem früheren Zeitpunkt nachgewiesen werden, damit auch früher ein Ablehnungsbescheid erfolgen kann. Damit werden Familien noch stärker auseinander gerissen. Innerhalb eines Familienverbandes gibt es dann Deutsche und Ausländer, Menschen, die kommen dürfen und solche, die draußen bleiben müssen. Das ist weder nachvollziehbar noch human.

Der zweite Hebel gibt vor, Schwerkriminelle, Extremisten und Terroristen von der Einreise abhalten zu wollen. Praktisch wird den Aussiedlern generelles Misstrauen entgegen gebracht. Das Bundesverwaltungsamt kann nach Gutdünken Abfragen beim BND, beim MAD, beim Verfassungsschutz, beim BKA und beim Zollkriminalamt vornehmen.

Wenn die Aussiedler als so genannte Extremisten gelten, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährden, dürfen sie nicht zuwandern.
Das öffnet der Willkür Tür und Tor. Denn gegen die Verdächtigungen der Schlapphüte können sich die Betroffenen nicht effektiv zur Wehr setzen.

Meine Damen und Herren,

wir wissen alle, wie die Geheimdienste arbeiten, und wir können uns vorstellen, was bei diesen Extremismus-Abfragen herauskommt. Als Extremist gilt dem Verfassungsschutz bekanntlich jeder, dessen Ansichten von der Generallinie abweichen. Das Bekenntnis zum demokratischen Sozialismus reicht ja schon aus, um als Verfassungsfeind denunziert zu werden. Viele Abgeordnete unserer Fraktion haben es ja schriftlich, dass sie beobachtet werden.

Ich frage mich, ob der Bundesregierung eigentlich klar ist, was sie da für eine Ungeheuerlichkeit vorschlägt: Wer sich für sozialistische Ziele einsetzt, kann nicht Deutscher sein. Überlegen Sie sich mal, an welche Tradition Sie damit anknüpfen!

Meine Damen und Herren,

das Bundesvertriebenengesetz hat sich überlebt. Es basiert nach wie vor auf dem überkommenen Prinzip der Blutsgemeinschaft.
Dieses wird mit kulturrassistischen Versatzstücken garniert, wie etwa dem „Bekenntnis zum deutschen Volkstum“. Und um die schlechtesten deutschen Traditionen hochzuhalten, wird ausgeschlossen, wer nicht dem politischen Wunschbild deutscher Behörden entspricht.

Faktisch gibt es für das Gesetz keine Berechtigung mehr. Die Einreisequoten sind seit Jahren im Sinkflug. Im Jahr 2005 sind noch 35.000 Spätaussiedler eingereist, die Zahlen gehen weiter stark zurück. Deswegen plädieren wir dafür, das Gesetz aufzuheben und stattdessen das Zuwanderungsgesetz so zu reformieren, dass es seinen Namen wirklich verdient. Dort kann auch der Umgang mit Personen geregelt werden, deren Vorfahren deutsche Staatsbürger waren.

070118_Bundesvertriebenengesetz.pdf