Damit haben die Karlsruher Richter die Demokratie gegen die ausufernden Überwachungsphantasien der Bundesregierung verteidigt. Denn ein Angriff auf die Pressefreiheit ist immer auch ein Angriff auf die demokratischen Grundrechte.
Das Vorgehen des Bundeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft gegen den Cicero-Journalisten steht in Zusammenhang mit dem angeblichen Anti-Terror-Kampf, in dem regelmäßig die Grundrechte mit Füßen getreten werden. Ob übergroßer Lauschangriff, Rasterfahndung oder Luftsicherheitsgesetz: Immer wieder will die Bundesregierung Freiheitsrechte im Namen einer falsch verstandenen Sicherheit opfern. Dass sie in ihrem verfassungsfeindlichen Wüten immer wieder vom Bundesverfassungsgericht gestoppt wird, ist ein Glücksfall für die Demokratie. Aber: diese Regierung ist ganz offenbar nicht lernfähig und bleibt eine latente Gefahr für die Grundrechte.
Bedeutsam ist die heute ergangene Verfassungsentscheidung auch deswegen, weil die Durchsuchung von Cicero bei weitem kein Einzelfall ist. Weit über 150 Mal wurden in der Vergangenheit Arbeits- und Wohnräume von Journalistinnen und Journalisten durchsucht, ohne dass darauf jemals eine Verurteilung gefolgt ist. Bekannt ist auch, dass der Bundesnachrichtendienst über Jahre hinweg Journalisten als informelle Mitarbeiter geführt hat. Mit solchen Methoden wird nicht nie Pressefreiheit, sondern auch der Informantenschutz ausgehöhlt. Damit muss jetzt endlich Schluss sein!