Pressemitteilung: EuGH weist Klage wegen Wehrmachtsmassaker ab – fehlende Entschädigung bleibt Schandfleck der Bundesregierung

Eine Griechin, die 1943 Opfer eines Massakers der deutschen Wehrmacht wurden, kann die Bundesrepublik nicht unter Berufung auf EU-Recht vor einem griechischen Gericht auf Wiedergutmachung verklagen. Es handle sich nicht um eine zulässige Zivilklage, entschied der Europäische Gerichtshof am Donnerstag unter Berufung auf die „staatliche Souveränität“ Deutschlands. Bei dem Massaker der Wehrmacht vom 13. Dezember in Kalavrita waren 676 Menschen getötet worden.
Auch nach diesem Urteil gilt: Die Weigerung der deutschen Bundesregierung, den Opfern von Wehrmachtsmassakern in Griechenland, Italien und anderen Ländern Schadensersatz und Wiedergutmachung zu leisten, bleibt ein Schandfleck.
Deutschland als Rechtsnachfolger des Dritten Reiches muss endlich zu seiner Verantwortung für die Verbrechen der Wehrmacht stehen und die Opfer und deren Nachkommen entschädigen. Eine Anerkennung der Schuld würde bedeuten, Schadensersatz und Wiedergutmachung auch ohne gerichtlichen Zwang zu leisten.

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