Heute schaltet Bundesinnenminister Schäuble die so genannte „Antiterrordatei“ von Polizei und Geheimdiensten frei. Bundesweit 38 Sicherheitsbehörden haben dann einen gemeinsamen Zugriff auf das Datenmaterial.
Ich halte die Einrichtung der „Antiterrordatei“ für verfassungswidrig. Sie verstößt auf eklatante Weise gegen das Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten. Das Trennungsgebot soll die klare Aufgabentrennung zwischen verdeckt operierenden Nachrichtendiensten und der nur für die konkrete Gefahrenabwehr zuständigen Polizei sicherstellen. Das war nicht nur eine Lehre aus den Erfahrungen mit der Geheimen Staatspolizei unter dem NS-Regime. Es folgt auch aus dem Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes. Die vom Grundgesetz geforderte Trennung zwischen Daten der Polizei und der Nachrichtendienste ist nun im Handstreich beseitigt worden.
Die Antiterrordatei ist vom Geist des Überwachungsstaates geprägt. Die umfassende Erfassung von persönlichen Daten, von Bekannten und Verwandten als „Kontaktpersonen“ wird zu einer riesigen Datensammlung führen. Daraus werden die Betroffenen nicht mehr herauskommen. Hierin liegt ein eklatanter Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht.
Wieder einmal wurde im Namen der Illusion von Sicherheit ein Stück Freiheit aufgegeben. Den zwingenden Nachweis, dass diese Datei so notwendig ist, sind die Sicherheitsbehörden schuldig geblieben.