Pressemitteilung: Christian Klar muss freikommen – ohne wenn und aber

Bundespräsident Horst Köhler will seine Entscheidung über eine vorzeitige Haftentlassung des seit 24 Jahren inhaftierten Christian Klar vertagen. Dies erklärte er nach dem Appell einer ehemaligen Geisel der 1977 entführten Lufthansamaschine Landshut, Klar nicht freizulassen. Eine Entscheidung würde möglicherweise erst nach den Gedenkfeierlichkeiten zum 30.Todestag des Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer am 19.Oktober getroffen.

Welche „vielen einzubeziehenden Gesichtspunkte“ meint Köhler in dem auszugsweise von der Bildzeitung veröffentlichten Brief? Bezieht er sich hier auf die von Medien und Regierungspolitikern attackierten antikapitalistischen Äußerungen Klars?
Rechtlich relevant ist einzig die Frage, ob von Christian Klar noch eine Gefahr für die Gesellschaft ausgeht. Das hat zuletzt auch Verfassungsschutzpräsident Fromm klar verneint.

Welche politische Meinung ein Verurteilter hat, ist für eine Begnadigung rechtlich unerheblich. Und das deutsche Strafrecht sieht – bei aller Anerkennung ihres Leides– aus gutem Grund keine Mitsprache der Opfer über Verurteilung und Strafmass vor. Auch das zeichnet einen Rechtsstaat aus.

Ich bleibe daher dabei: Christian Klar und die beiden anderen seit langem inhaftierten ehemaligen RAF-Mitglieder Eva Haule und Birgit Hogefeld müssen endlich freikommen. Ohne wenn und aber.

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