Antwort Kleine Anfrage (16/4769): Umgang der Bundeswehr mit Angriffskriegsverweigerern
Die Bundeswehr unterläuft systematisch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum Irak-Krieg. Ein Major, der damals seine Beteiligung an den deutschen Unterstützungsleistungen verweigert hatte, war zunächst wegen „Ungehorsams“ degradiert worden, bekam aber im Juni 2005 vom Bundesverwaltungsgericht Recht. Das Gericht hatte die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges und der deutschen Beihilfe hierzu festgestellt. Dennoch wird der Major bis heute benachteiligt. Besonders trickreich ist der Einfall der Bundeswehr, die Verbindlichkeit des Gerichtsurteils deswegen in Frage zu stellen, weil es den einen oder anderen Völkerrechtler gebe, der eine andere Meinung vertrete… weiter …