Zwei verfassungstreue Bundeswehroffiziere, die sich gegen den Irak-Krieg und die deutschen Unterstützungsleistungen wandten, werden systematisch diskriminiert.
Gegen Major Florian Pfaff ist eine Beförderungssperre verhängt, weil angeblich Zweifel an seiner Eignung bestünden. Auch die laufbahnrechtliche Schadlosstellung wird ihm verweigert. Pfaff hatte sich 2003 geweigert, an einem Computerprogramm weiterzuarbeiten, mit dem er den US-Krieg gegen Irak unterstützt hätte. Er wurde wegen „Ungehorsams“ degradiert und klagte vor dem Bundesverwaltungsgericht. Dieses erklärte im Juni 2005 mit Blick auf die deutschen Unterstützungsleistungen für den Irak-Krieg: „Eine Beihilfe zu einem völkerrechtlichen Delikt ist selbst ein völkerrechtliches Delikt.“ Es hob die Degradierung auf.
Die Bundesregierung behauptet aber in ihrer Antwort: „Sowohl die Abgabe an die Staatsanwaltschaft als auch die Einleitung des Disziplinarverfahrens war in jeder Hinsicht sachgerecht.“ Als ob es das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes nicht gäbe, erklärt sie, der Irak-Krieg werde von Völkerrechtlern „unterschiedlich“ beurteilt.
Ebenfalls gemaßregelt wird der Bundeswehr-Oberstleutnant Jürgen Rose. Dieser hatte die Bundeswehr-Generalität als „opportunistisch“ und „feige“ kritisiert, weil sie ihre Beihilfe zum Irak-Krieg nicht verweigert hatten. Dafür musste er eine Disziplinarstrafe bezahlen. Die Bundesregierung sieht die „völkerrechts- und grundgesetzwidrige(n) Handlungen“, die Anlass für die harsche Kritik des Oberstleutnants waren, „im konkreten Fall nicht als gegeben an“.
Diese kaltschnäuzige Ignoranz gegenüber einem höchstinstanzlichen Richterspruchs lässt befürchten: Wenn die Bundesregierung Major Pfaff für „ungeeignet“ hält, dann meint sie damit, er sei ungeeignet zur Verwendung in Angriffskriegen. Das ist ein Armutszeugnis sowohl für die Regierung als auch die Armee.
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