Das Landgericht Karlsruhe hat eine richtige Entscheidung getroffen. Dass der baden-württembergische Justizminister die Hafterleichterungen verweigert hat, war eine reine Willkürentscheidung. In seinem Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz hatte Klar den Kapitalismus abgelehnt – daraus abzuleiten, von Klar gehe eine terroristische Gefahr aus, geht am Verständnis des Rechtsstaats komplett vorbei. Auch Gefangene haben ein Recht auf Meinungsfreiheit und müssen nicht auf den Kapitalismus schwören.
Die heutige Entscheidung bestätigt dies und stellt damit auch fest, dass Kapitalismuskritik legitim ist. Konservative Politiker und Medien versuchen jedoch in einem absurden Nachhutgefecht weiterhin, Bundespräsident Köhler unter Druck zu setzen, Klars Gnadengesuch abzulehnen. Sie fordern von Klar Reue und einen „Beitrag zur Aufklärung“ – sprich: Unterwerfung.
Unter diesen Umständen muss das heutige Urteil schon als mutig bezeichnet werden. Die Richter haben eine Verletzung der Rechte von Klar gerügt. Damit haben sie einmal mehr aufgezeigt, dass die herrschenden Politiker in ihrem angeblichen Kampf gegen den Terrorismus auf die Grundrechte pfeifen. Es ist gut, dass sie zurückgepfiffen wurden.