Innenminister Ingo Wolf behauptet zu Unrecht, die Hürden für online-Überwachungen seien im Verfassungsschutzgesetz besonders hoch angesetzt. Das Hacken von Computern ist keineswegs auf Fälle terroristischer Gewalt oder schwerer Kriminalität beschränkt. Vielmehr ist der „heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme“ bereits bei „Bestrebungen gegen die demokratische Grundordnung“ vom Gesetz gedeckt.
Bekanntlich ist der Verfassungsschutz mit solchen Behauptungen schnell bei der Hand, er hat ja auch ein mehrseitiges Dossier über meine politische Tätigkeit erstellt. Geheimdienste beschränken ihre Tätigkeit gerade nicht auf Fälle unmittelbar bevorstehender Gewalt, sondern dehnen ihre Schnüffeltätigkeiten extrem weit aus. Nach dem Rechtsverständnis des Verfassungsschutzes – und nach dem Gesetzestext – genügt es, einen ungeprüften Verdacht auf Verfassungsfeindlichkeit gegen jemanden auszusprechen, um seinen Computer zu durchleuchten. Nur wenn dabei etwa das Briefgeheimnis verletzt wird, sieht das Verfassungsschutzgesetz eine höhere Hürde vor. Doch ob abgespeicherte emails noch darunter fallen, ist bereits strittig. Sämtliche Dateien dürfen jedenfalls nach Gutdünken durchforstet werden. Deshalb ist Online-Durchsuchung ein Willkür-Instrument.
Ingo Wolf weiß das genau. Wenn er nun vorsätzlich die Öffentlichkeit belügt, sollte die FDP den nächsten Schritt gehen und sich von Wolf distanzieren. Die Grundrechte müssten ihr diesen Konflikt wert sein.