Online-Durchsuchung von Computern, Rasterfahndung, bundesweite Fingerabdruckdatei, Großer Lauschangriff, mehr Rechte für Geheimdienste – der Innenminister kennt keine Grenze.
Selbst offenkundige Privatgespräche in Wohnungen will der Innenminister abhören lassen. Dabei hat das Bundesverfassungsgericht das ungehemmte Abhören klipp und klar als Verfassungsbruch bezeichnet. Jede und jeder hat ein Recht, im Kernbereich des Privaten unbelauscht zu bleiben.
Schäubles Vorschlag, ein „Richterband“ einzuführen, ist völlig unrealistisch und heilt den Verfassungsbruch keineswegs. Die Überlastung der deutschen Gerichte ist chronisch. Sie kommen schon mit der Prüfung von Anträgen auf Telefonüberwachung nicht hinterher. Und sie haben keinesfalls die Muße, stundenlange Privatgespräche anzuhören. Schäuble hofft wohl darauf, dass die Mitschnitte gar nicht genau geprüft würden. Ein Verfassungsbruch bleibt ein Verfassungsbruch.
Seine Vorstellung, möglichst in jedem Lebensbereich der Bürgerinnen und Bürger alles überwachen, mithören und per Video festhalten zu können, scheint Schäuble wie eine fixe Idee zu verfolgen.
Wer eine rundum kontrollierte Gesellschaft will, hat seinen Job als Innenminister verfehlt.