Die Bundesregierung nutzt immer mehr die Europäische Ebene dazu, die Meinungsbildung im Bundestag zu manipulieren. Auf diese Weise versucht sie, Beschlüsse durchzusetzen, für die es ursprünglich keine Mehrheit im Bundestag gegeben hat, oder die zumindest für größere kritische Debatten in der Öffentlichkeit gesorgt hätten. Beispielsweise war der Bundestag einhellig der Meinung, dass es unzulässig sei, die Telekommunikations-Verbindungsdaten für polizeiliche Zwecke „auf Vorrat“ zu speichern. Darüber setzte sich die Bundesregierung hinweg und stimmte einer EU-Richtlinie zu, mit der genau dieser Eingriff in die Privatsphäre von Millionen unverdächtiger Bürgerinnen und Bürger verlangt wird. Da Einstimmigkeit erforderlich war, wäre ohne die Zustimmung der Bundesregierung die Richtlinie nicht zustande gekommen. Nunmehr argumentiert die Bundesregierung, die BRD sei verpflichtet, diese EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Mit anderen Worten: Auf dem Umweg über die EU hat die Bundesregierung eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung erreicht, die der Gesetzgeber so ursprünglich nicht gewollt hat. weiter … →