Verfassungswidriger geht es nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat eindeutig festgestellt: Die Bundeswehr darf bei ihren Unterstützungsleistungen für die Polizei keine typischen militärischen Waffen einsetzen. Panzerwagen und Kampfflugzeuge sind für die Polizei tabu. Die Bundeswehr darf sie nicht einfach zur Verfügung stellen. Weder der Einsatz der Tornados noch der von gepanzerten Fahrzeugen war vom Grundgesetz gedeckt. Ein bisschen mit dem Zeigefinger wedeln à la Wiefelspütz hilft gegen die Grundgesetzbrecher Schäuble und Jung nicht. Der Bundestag muss dem Bundeswehreinsatz im Innern ein deutliches Stopp-Zeichen setzen. Die Linksfraktion arbeitet daran. Wir werden noch diese Woche eine Kleine Anfrage hierzu ins Parlament einbringen.
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