Die Polizeimaßnahmen und Verbote rund um den Gipfel sind aus autoritären Regimen bekannt, einer Demokratie jedoch nicht würdig.
Das nun bestätigte Demonstrationsverbot auf einer Fläche von über 40 km2 um den Tagungsort herum markiert eine weitere Stufe im Demokratie- und Bürgerrechtsabbau. Den Protestierenden gegen das illegitime Treffen der G8 wird so jede Möglichkeit verwehrt, legal in räumlicher Nähe zu dem Protestobjekt zu demonstrieren. Gerade dies ist jedoch, auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts im sog. Brokdorf-Urteil, ein essentieller Bestandteil des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Der geplante Sternmarsch am 7. Juni wird stattdessen auf eine kleine Bundesstraße fernab des Geschehens verwiesen.
Bürgerinnen und Bürger sollen durch die Maßnahme allem Anschein nach vor Protesten gegen die kapitalistische Globalisierung eingeschüchtert werden. Gleichzeitig werden Journalisten renommierter Zeitungen, die kritisch über diese Vorgänge berichten, von dem Gipfel ausgeschlossen.
Scharfmacher aus den Reihen der Regierungsparteien treiben die Polizei auf einen einseitigen Eskalationskurs. Mit seinem Urteil hat sich das Oberverwaltungsgericht diesem Kurs nun angeschlossen. Verbietet man den Bürgerinnen und Bürgern jedoch legitimen und demokratischen Protest, provoziert man geradezu Ausschreitungen. Die unerträgliche Einschränkung von Grundrechten während des Gipfels muss deshalb ein Ende haben.