Die Bundesregierung räumt ein, dass Feldjäger „anlassbezogen“ im Krankenhaus eingesetzt worden sind. Dabei sei „seitens der Besucher kein Einwand gegen eine Begleitung erhoben“ worden – das ist jedoch falsch. Mir liegt der Bericht einer Besucherin vor, die lediglich die Wahl hatte, unter Aufsicht einer Soldatin zu bleiben oder auf den Krankenbesuch zu verzichten.
In ihrer Antwort bleibt die Bundesregierung weiterhin zahlreiche Details schuldig. So bekommen wir keine detaillierten Auskünfte auf die Frage nach den Feldjäger-Einsätzen. Anstatt die Frage wie gestellt zu beantworten und anzugeben, wie viele Feldjäger, wann und wo im Einsatz waren, gibt die Regierung die nichtssagende Auskunft, der „territoriale Feldjägerdienst“ sei „in jeweils lageangepasster Stärke“ durchgeführt worden.
Um sich gegen den Vorwurf zu wehren, sie habe die Dimensionen des bevorstehenden Militäreinsatzes zu vertuschen gesucht, erklärt die Bundesregierung nun, dass Ende April, als eine andere Kleine Anfrage (Bundestagsdrucksache 16/5158) beantwortet wurde, der Umfang des Einsatzes „noch nicht endgültig absehbar“ gewesen sei. Das ist eine faule Ausrede, denn nach dem „endgültigen“ Planungsstand hatten wir gar nicht gefragt.
Immerhin räumt die Bundesregierung ein, dass als Rechtsgrundlage für den Bundeswehreinsatz allenfalls Artikel 35 Absatz 1 Grundgesetz (Amtshilfe) in Betracht komme. Es ist aber ein vorsätzlicher Irrtum, die Schwelle zum rechtswidrigen Einsatz werde erst überschritten, wenn Soldaten selbst in Grundrechte von Bürgern eingriffen. Schon die direkte Unterstützung der Polizei bei hoheitlichen Aufgaben ist ein Einsatz, der keine Amtshilfe mehr darstellt.