Pressemitteilung: Generalbundesanwaltschaft verweigert herzkranken türkischen Untersuchungsgefangenen Verlegung ins Krankenhaus

Die Generalbundesanwältin sieht keine Veranlassung, einen todkranken Untersuchungsgefangenen in ein Krankenhaus zu verlegen. Dies wurde mir jetzt auf meine Nachfrage mitgeteilt.

Der linke türkische Journalist Mustafa Atalay war im November 2006 aufgrund eines Haftbefehls der Generalbundesanwaltschaft aus einer Reha-Klinik bei Uelzen verhaftet worden. Seitdem sitzt er im Hannoveraner Gerichtsgefängnis in Einzelhaft. Gegen Atalay wird wegen „Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung“ nach §129b StGB ermittelt. Anklage wurde noch nicht erhoben, damit gilt er nach dem Gesetz als unschuldig.

Im Gefängnis verschlechterte sich Atalays Gesundheitszustand dramatisch. Zwei von drei Bypässen sind verstopft. Außerdem leidet Atalay an den Folgen von fast 20-jähriger Haft und Folter als Oppositioneller in der Türkei. Der Hannoveraner Gefängnisarzt weigerte sich bereits Ende Mai, weitere medizinische Verantwortung für den Gefangenen zu übernehmen.

Der Fall eines in Antalya in Untersuchungshaft befindlichen Deutschen hat für erhebliches Medienecho gesorgt. Im umgekehrten Fall scheint es niemanden zu interessieren, wenn ein türkischer Untersuchungsgefangener in einem deutschen Gefängnis seiner elementaren Menschenrechte beraubt wird.

Die Weigerung, Mustafa Atalay gemäß einem Antrag seiner Anwälte die notwendige medizinische Versorgung durch Haftaussetzung oder Verlegung in ein Krankenhaus zu geben, ist ein Spiel mit dem Leben des Gefangenen. Angebliche Sicherheitsfragen dürfen nicht vor dem Schutz der Gesundheit stehen.

PE_070711_Atalay.pdf