Nach den Angaben der Bundesregierung haben 2005 und 2006 insgesamt 48 Personen kein Asyl oder Flüchtlingsschutz erhalten, weil sie im Verdacht standen, Mitglieder oder Unterstützer terroristischer Gruppierungen im Ausland zu sein. Im gleichen Zeitraum wurde in 41 Verfahren der Asyl- bzw. Flüchtlingsstatus widerrufen.
Die Bundesregierung beruft sich dabei auf eine Regelung der Genfer Flüchtlingskonvention im Asyl- und Aufenthaltsrecht, die Asyl etwa für Kriegsverbrecher ausschließen soll. Diese Regelung wird so weit ausgelegt, dass bereits mutmaßliche Verstöße gegen UN-Resolutionen oder die Befürwortung terroristischer Anschläge für einen Ausschluss vom Recht auf Asyl ausreichen sollen.
Aus der Antwort der Bundesregierung geht zudem hervor, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) inzwischen eng in die „Terrorismusbekämpfung“ eingebunden ist. Das BAMF ist an zehn Arbeitsgruppen auf Länder- und Bundesebene beteiligt, in denen das aufenthaltsrechtliche Vorgehen gegen mutmaßliche so genannte „Gefährder“ abgesprochen wird.
Zwischen dem 01. Januar 2004 und dem 31. Juni 2007 wurden in 2.379 Fällen Informationen aus Asylverfahren an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergegeben. Diese Informationen werden vom Verfassungsschutz auch in die „Anti-Terror-Datei“ eingegeben und sind so den beteiligten Behörden zugänglich.
Zur Frage, ob solche in Asylverfahren gewonnenen Informationen auch an die Herkunftsländer der Asylsuchenden weitergegeben werden, äußerte sich die Bundesregierung nicht eindeutig.