Pressemitteilung: EU-Terrorlisten gehören abgeschafft

Nach den Anschlägen vom 11. September 2001 beschloss der Rat der Europäischen Union die Einführung von Listen als „terroristisch“ eingestufte Personen und Organisationen, deren Gelder im Gebiet der EU einzufrieren seien. In wie vielen Fällen und in welcher Höhe Gelder bislang tatsächlich beschlagnahmt wurden, will die Bundesregierung „aus Gründen des Datenschutzes“ nicht sagen. Es entsteht so der Eindruck, die Liste dient vor allem zur politischen Ächtung unliebsamer Organisationen.

So werden auf den Listen nicht nur Osama Bin Laden und seine Al Quaida aufgeführt, sondern auch Organisationen wie die Arbeiterpartei Kurdistans PKK, die Tamil Tigers, die palästinensische Hamas oder die kolumbianische FARC, die über erhebliche Massenunterstützung verfügen und ganze Landesteile kontrollieren. Ungeachtet einer im Einzelfall notwendigen kritischen Beurteilung der Politik dieser Gruppierungen erschwert ihre Aufnahme in die Liste eine Friedenslösung in den entsprechenden Ländern. Behindert wird beispielsweise, dass EU-Mitglieder als Vermittler auftreten oder EU-Länder als neutrale Orte für Friedensgespräche zwischen Bürgerkriegsparteien genutzt werden können.

Die Festlegung der Liste erfolgt „unter den Bedingungen der Vertraulichkeit“, heißt es in der Antwort. Betroffene haben so keine Möglichkeit der Kontrolle oder Mitsprache. Der europäische Gerichtshof hat den EU-Rat mehrfach wegen der Missachtung von Verteidigerrechten betroffener Organisationen gerügt. Die EU-Listen so genannter terroristischer Organisationen sind ein undemokratisches und unbrauchbares Instrument. Sie gehören ebenso abgeschafft, wie die Terrorismusparagraphen 129, 129a und b im Strafgesetzbuch.

Wenn die Bundesregierung wirklich gegen Terrorismus vorgehen wollte, gäbe es dringenden Handlungsbedarf. Wie jüngsten Medienberichten zu entnehmen ist, unternahm der US-Geheimdienst CIA bislang 638 vergebliche Versuche, den kubanischen Präsidenten Fidel Castro zu ermorden. Eine Vielzahl weiterer Verbrechen des CIA – bis hin zur Verschleppung und Folterung des deutschen Staatsbürgers Al Masri – sind bekannt. Doch die CIA darf in Deutschland weiter legal agieren, Stützpunkte unterhalten und Abhörstationen betreiben.

Antwort der Bundesregierung hier:

KA_16-6179_Terrorliste.pdf