Antwort Kleine Anfrage (16/6317): G8: Noch mehr >Amtshilfeeinsätze< der Bundeswehr

Die Bundesregierung bestätigt, Amtshilfeersuchen müssten auf ihre verfassungsrechtliche Zulässigkeit geprüft werden, wenn „die Amtshilfe von verfassungsrechtlicher Bedeutung ist.“ Das sei „regelmäßig der Fall, wenn Polizeibehörden der Länder die Bundeswehr anfordern.“ Die Prüfung muss durch die Abteilung Recht im Verteidigungsministerium erfolgen.
Aus der Antwort wird aber deutlich, dass sich die Bundeswehr an diese Vorgabe nicht durchgehend gehalten hat. So habe der Polizeiführungsstab KAVALA „mündlich kurzfristig am 6. und 7. Juni 2007 den Antrag auf Zuführung von Wasser und Verpflegung mit Hubschraubern der Bundeswehr“ gestellt. Der Befehlshaber des Wehrbereichskommandos hat den Antrag als „zulässig nach Artikel 35 Grundgesetz“ beurteilt und seine Durchführung angeordnet.

Doch warum wird dieses Amtshilfeersuchen nicht in der regierungsamtlichen Übersicht aufgelistet, die Bestandteil der Antwort ist? Und wie kommt der regionale Befehlshaber dazu, die verfassungsrechtliche Prüfung einfach selbst vorzunehmen?

Den Militärbefehlshabern vor Ort wurde offenbar signalisiert, sie sollten der Polizei gegebenenfalls auch auf Zuruf unkompliziert und außerhalb aller Dienstwege zu Hilfe kommen. Das war bei den Tornado-Flügen so, beim Transport von Getränken und Lebensmitteln und auch bei der Beförderung von Polizisten mittels Hubschraubern. Das entspricht auch der Linie von Innenminister Schäuble und Verteidigungsminister Jung, das Militär verstärkt im Inland einzusetzen.
Die Bundesregierung muss endlich Schluss mit ihrer Geheimniskrämerei machen und offenlegen, was die Bundeswehr tatsächlich während des G8-Gipfels gemacht hat – sei es als Amtshilfe oder sonstige Unterstützungsleistung!

Die vollständige Antwort kann hier heruntergeladen werden.

1606317_BW_G8_Nachfrage.pdf