Damit wird nicht nur die strafrechtliche Ermittlung, sondern auch die Strafe selbst weit ins Vorfeld jeder konkreten Tat gelegt, die ein konkreter Angriff auf Leib und Leben anderer ist. Das ist mit dem Rechtsstaat nicht zu vereinbaren.
Einzelne Innenminister fordern zusätzlich, man solle Teilnehmer solcher Camps nicht wieder einreisen lassen. Da fragt man sich schon, ob die Innenminister eigentlich die Gesetzeslage kennen. In den letzten Jahren wurden die Möglichkeiten der Ausweisung und Abschiebung von Ausländern wegen ihrer vermeintlichen Gefährlichkeit ausgeweitet. Einige dieser Möglichkeiten wurden jedoch nie genutzt – wie der § 58a Aufenthaltsgesetz, der die sofortige Abschiebung mutmaßlicher Terroristen zulässt. Wahrscheinlich hatten die Sicherheitsbehörden ein höheres Interesse, dass diese Personen mit Anschlagsplanungen beginnen, so wie jetzt geschehen.
Eigentlich besteht an dieser Stelle also kein Handlungsbedarf. Eher sollten die Innenminister sich mit Neonazis befassen, die Schießübungen machen, Kampftraining organisieren und sich Waffen und Sprengstoffe besorgen. Für die Bundesregierung ist das aber alles nur „szenetypisches Verhalten“ und nicht weiter besorgniserregend, wie aus ihrer Antwort auf eine kleine Anfrage der LINKEN hervorgeht (Bt-Drs 16/5161).
Ein konsequentes Vorgehen gegen die rechtsterroristische Szene in Deutschland wäre jedenfalls ein weitaus größerer Beitrag zur öffentlichen Sicherheit als die Inszenierung bei der heutigen Innenministerkonferenz.